Bad Liebenzell (ots)
Deutlich alkoholisiert ist eine Autofahrerin am frühen Mittwochmorgen auf einer Kreisstraße bei Bad Liebenzell gegen einen Baum geprallt und anschließend von der Unfallstelle geflüchtet.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr die 26-Jährige mit ihrem Mercedes gegen 4:30 Uhr die Straße zwischen den Stadtteilen Beinberg und Zainen, als sie nach rechts von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Danach flüchtete sie zu Fuß von der Unfallstelle, konnte jedoch von den Polizeibeamten in Maisenbach angetroffen werden.Die Fahrerin wurde bei dem Unfall nur leicht verletzt und musste nicht medizinisch behandelt werden.Bei der Verkehrsunfallaufnahme ergaben sich bei der 26-Jährigen Hinweise auf den Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln.Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 1,4 Promille.In einem nahegelegenen Krankenhaus musste sie eine Blutprobe abgeben.Am Fahrzeug entstand Totalschaden.Die Höhe des Fremdschadens ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Außerdem besaß die Fahrerin keine gültige Fahrerlaubnis, so dass sie sich nun in einem Strafverfahren mit mehreren Tatvorwürfen verantworten muss.
Melanie Konrad, Pressestelle
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit"gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt,Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache.(Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 07231 186-1111
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