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Wegen anhaltender Trockenheit und sinkender Pegelstände erlässt das Landratsamt Calw ein Entnahmeverbot für Wasser aus Bächen und Flüssen. Die Bevölkerung wird zu umsichtigem Umgang mit Wasser aufgerufen.
Calw, 11. Juli 2025 – Das Landratsamt Calw hat angesichts der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen kritischen Niedrigwasserstände eine Wasserentnahmebeschränkung für alle Flüsse und Bäche im Landkreis erlassen. Vom 11. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2025 ist die Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs untersagt.
Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen – etwa Eimern oder Gießkannen – bleibt in geringem Umfang erlaubt. Auch das Tränken von Vieh ist weiterhin zulässig, sofern nur kleine Mengen Wasser benötigt werden.
Nicht erlaubt ist jedoch das Anlegen von Vertiefungen, das Aufstauen von Gewässern oder jegliche Maßnahme zur großflächigen Entnahme. Dies gilt für alle oberirdischen Gewässer wie Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und Teiche.
Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz begründet die Maßnahme mit den deutlich gesunkenen Wasserständen. Diese liegen bereits unterhalb kritischer Schwellen – und eine weitere Verschärfung der Lage in den kommenden Wochen sei absehbar.
„Jede zusätzliche Wasserentnahme trägt zur weiteren Belastung der Gewässerökologie bei“, warnt das Landratsamt. Gerade in Hitzeperioden sei es entscheidend, den natürlichen Wasserhaushalt zu entlasten.
Die Behörde ruft deshalb die Bevölkerung zu verantwortungsvollem Handeln auf:
Keine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Verzicht auf Gartenbewässerung aus Bächen oder Flüssen
Allgemeine Reduzierung des Wasserverbrauchs, auch von Trinkwasser
Eine entsprechende Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs wurde erlassen und ist auf der Website des Landkreises Calw einsehbar.
Quelle LKr Calw
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