Calw (Landkreis)

Abkochgebot in Ostelsheim: Trinkwasser wegen Enterokokken belastet

Abkochgebot in Ostelsheim: Trinkwasser wegen Enterokokken belastet

In Ostelsheim gilt ab sofort ein Abkochgebot für Trinkwasser. Grund ist eine bakterielle Verunreinigung, die eine vorsorgliche Schutzmaßnahme notwendig macht.

Ostelsheim – In der Gemeinde Ostelsheim gilt ab sofort und bis auf Weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser. Der Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung hat eine Überschreitung des Grenzwertes für Enterokokken festgestellt. In Abstimmung mit dem Landratsamt Calw wurden umgehend Rohrnetzspülungen, Desinfektionsmaßnahmen und weitere Beprobungen eingeleitet.

Enterokokken sind Bakterien, die natürlicherweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommen, sich jedoch auch in Wasser, Boden und auf Pflanzen finden können. In der Trinkwasserversorgung gelten sie als Indikator für eine mögliche fäkale Verunreinigung und dürfen dort nicht nachweisbar sein.
Um jedes Gesundheitsrisiko auszuschließen, muss Leitungswasser im gesamten Gemeindegebiet abgekocht werden – betroffen ist ausschließlich Ostelsheim.

Das Wasser muss einmal sprudelnd aufgekocht und für mindestens zehn Minuten langsam abgekühlt werden. Abgekochtes Wasser ist zwingend zu verwenden für das Trinken, Kochen, Zähneputzen, das Waschen von Obst und Gemüse sowie für medizinische Zwecke wie Wundreinigung oder Nasenspülungen. Für Toilettenspülung und andere nicht-kreislaufrelevante Anwendungen kann das Leitungswasser weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.

Dem Wasser wird vorübergehend Chlor beigesetzt, maximal 0,6 mg/l, um die Keimbelastung zu reduzieren. Besitzer technischer Anlagen sollten prüfen, ob ihre Geräte chlorhaltiges Trinkwasser vertragen. Für Aquarien ist das Wasser ungeeignet.

Das Landratsamt Calw hebt das Abkochgebot erst dann wieder auf, wenn mehrere aufeinanderfolgende Trinkwasserproben unbedenkliche Werte aufweisen. Die Information erfolgt über Pressemitteilungen, die Landkreiswebsite und die Warn-App BIWAPP. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auch Nachbarn und Mitbewohner zu informieren.

 

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