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Bürgerinnen und Bürger haben vom 17. Juni bis 17. September 2025 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur geplanten Teileinziehung abzugeben – entweder schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an
Die finale Entscheidung trifft der Gemeinderat nach Abwägung aller Rückmeldungen.
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