Neue Regelung bei Strom- und Gasverträgen ab Juni 2025

Stadtwerke Pforzheim informieren über wichtige Änderungen

Pforzheim, Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die Auswirkungen auf die An- und Abmeldung von Strom- und Gasverträgen hat. Die Stadtwerke Pforzheim (SWP) machen ihre Kundinnen und Kunden frühzeitig auf die Änderungen aufmerksam: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr erlaubt.

Vorausplanung wird Pflicht: Fristen unbedingt beachten

Künftig müssen An- oder Abmeldungen mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen. Ziel der neuen Regelung ist es, einen reibungslosen Ablauf beim Wechsel von Mieterinnen und Mietern oder Eigentümerinnen und Eigentümern sicherzustellen. Eine automatische Einstufung in die Grundversorgung soll dadurch vermieden werden.

Die SWP wenden diese gesetzliche Vorgabe nicht nur auf die Strom-, sondern auch auf die Gasversorgung an. Wer sich zu spät abmeldet, bleibt weiterhin vertraglich gebunden – und damit auch zahlungspflichtig. Um dies zu vermeiden, sollten neue Kundinnen und Kunden ihren Vertrag idealerweise bereits vor dem Einzug über das Onlineformular der Stadtwerke abschließen:
 www.stadtwerke-pforzheim.de/umzug

Zählerstände und MaLo-ID vereinfachen den Wechsel

Zählerstände können weiterhin am Tag der Schlüsselübergabe übermittelt werden. Für einen schnelleren und fehlerfreien Ablauf empfiehlt die SWP, bei der An- oder Abmeldung die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) anzugeben. Diese ist auf der letzten Strom- oder Gasrechnung zu finden.

Kundenservice und Hinweise für Hausverwaltungen

Bei Fragen steht der SWP-Kundenservice zur Verfügung:
 (07231) 3971-3971
 Mo–Do: 9–17 Uhr | Fr: 9–13 Uhr

Die Stadtwerke bitten insbesondere Hausverwaltungen, die neuen Regelungen rechtzeitig an Bewohnerinnen und Bewohner weiterzugeben, um Verzögerungen und mögliche Zusatzkosten zu vermeiden.

Pin It

Kommentar schreiben

Senden

Pforzheim Video

Enzkreis Video