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Zum Jahreswechsel rückt die Stadt Sindelfingen erneut die Sicherheit in den Mittelpunkt: Besonders in der historischen Altstadt gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um Menschen und Gebäude vor Bränden zu schützen.
Zum Jahresende weist die Stadt Sindelfingen eindringlich auf die bundesweit gültigen Regeln zum Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Aus Gründen des Brandschutzes ist das Abbrennen von Pyrotechnik in der Nähe besonders gefährdeter Gebäude ganzjährig untersagt – somit auch an Silvester und Neujahr. In Sindelfingen betrifft dies vor allem die historische Altstadt mit ihren empfindlichen Fachwerkhäusern.
„Unachtsamkeit beim Umgang mit Feuerwerk kann schnell zu gefährlichen Situationen führen“, sagt Mehmet Koc. Er mahnt, Feuerwerk ausschließlich dort zu zünden, wo es erlaubt ist, und stets umsichtig zu handeln. Auch die Feuerwehr sieht deutlichen Handlungsbedarf: Rainer Just betont, dass jedes Jahr Brände durch Fehlverhalten entstehen. „Mit ein wenig Aufmerksamkeit lässt sich viel vermeiden.“
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist generell untersagt in der Nähe von:
Krankenhäusern
Kirchen
Kinder- und Altersheimen
Tankstellen und anderen besonders brandempfindlichen Anlagen
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können Geldbußen nach sich ziehen. In schweren Fällen drohen darüber hinaus strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen.
Ordnungsamt und Feuerwehr empfehlen:
Rücksicht auf Menschen, Tiere und Gebäude nehmen
Feuerwerk nur gemäß Gebrauchsanweisung verwenden
Keine Feuerwerkskörper am Körper tragen oder mehrfach bereitlegen
Wind- und Flugrichtung beachten
Nur dort zünden, wo es erlaubt ist, und stets Abstand zu Gebäuden halten
Blindgänger niemals erneut zünden
Kein Feuerwerk auf Schulhöfen, Sport- oder Spielplätzen
Kein Werfen von Feuerwerk aus Fenstern oder vom Balkon
Balkone und Fenster sichern, brennbare Gegenstände entfernen
Mit diesen Hinweisen möchte die Stadt gewährleisten, dass der Jahreswechsel sicher und ohne vermeidbare Gefahren gefeiert werden kann.
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Gilt das Feuerwerksverbot nur an Silvester?
Nein. Das Verbot gilt bundesweit ganzjährig in der Nähe brandempfindlicher Gebäude.
Welche Bereiche in Sindelfingen sind besonders betroffen?
Die Altstadt mit ihren historischen Fachwerkhäusern.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Es liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Geldbußen geahndet wird; in schweren Fällen sind strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen möglich.
Warum sind Krankenhäuser, Kirchen oder Heime besonders geschützt?
Sie gelten als sensible Bereiche, in denen Menschen gefährdet werden können und die baulich teils leicht entflammbar sind.
Darf ich Feuerwerk auf meinem eigenen Balkon zünden?
Nein, das Werfen oder Abschießen von Feuerwerk von Balkonen oder aus Fenstern ist grundsätzlich untersagt.
Was tun mit Blindgängern?
Sie dürfen niemals erneut gezündet werden.
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