Hinweis: Inhalte dieser Website wurden ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder redaktionell bearbeitet. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Wir sind kein Veranstalter; verantwortlich sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter bzw. Veranstalter.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist generell untersagt in der Nähe von:
Krankenhäusern
Kirchen
Kinder- und Altersheimen
Tankstellen und anderen besonders brandempfindlichen Anlagen
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können Geldbußen nach sich ziehen. In schweren Fällen drohen darüber hinaus strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen.
Kommentar schreiben