Calw (Landkreis)

Abkochgebot in Ostelsheim gilt weiterhin bis mindestens 15. Dezember

Abkochgebot in Ostelsheim gilt weiterhin bis mindestens 15. Dezember

Das Abkochgebot für Trinkwasser in Ostelsheim bleibt bestehen. Grund sind noch laufende Laboranalysen – die Gemeinde setzt konsequent auf Vorsorge und Gesundheitsschutz.

Ostelsheim – Das bestehende Abkochgebot für das Trinkwasser in der Gemeinde Ostelsheim bleibt zunächst bis einschließlich Montag, 15. Dezember 2025, in Kraft. Die Maßnahme dient weiterhin dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung.

Der Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung hat entsprechend der Anordnung des Landratsamtes Calw zusätzliche Trinkwasserproben entnommen. Diese werden aktuell in einem spezialisierten Fachlabor untersucht. Die validierten Endergebnisse werden im Laufe des kommenden Montags erwartet. Erst nach vollständiger Auswertung und eindeutiger Bestätigung einwandfreier Wasserqualität kann über eine Aufhebung des Abkochgebots entschieden werden.

Trinkwasser zählt in Deutschland zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln. Entsprechend gilt in Ostelsheim das Vorsorgeprinzip: Eine Freigabe erfolgt ausschließlich dann, wenn keinerlei gesundheitliche Risiken mehr bestehen. Bis dahin bleibt die Schutzmaßnahme bestehen, um mögliche Gefährdungen zuverlässig auszuschließen.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, die Anweisungen weiterhin sorgfältig zu beachten. Sobald die Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird die Öffentlichkeit unverzüglich über die offiziellen Informationskanäle informiert.

 

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