Calw (Landkreis)

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Landtagswahl 2026: Das gilt für die Stimmabgabe in Nagold

Landtagswahl 2026: Das gilt für die Stimmabgabe in Nagold

Am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Das Wahlamt der Stadt Nagold informiert über Termine, Wahlberechtigung, Wahllokale und Briefwahl.


Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. In Nagold sind an diesem Tag alle Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In der Stadt sind knapp 16.000 Menschen in 25 Wahlbezirken wahlberechtigt.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Erstmals dürfen damit auch 16- und 17-Jährige an einer Landtagswahl teilnehmen.

Neu ist außerdem das Stimmrecht: Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Bewerberin oder ein Bewerber im Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Beide Stimmen werden auf einem Stimmzettel abgegeben. Es ist zulässig, die Stimmen unterschiedlichen Parteien zu geben.

Die Wahlbenachrichtigungen werden seit Montag, 26. Januar, per Post zugestellt. Daraus gehen das zuständige Wahllokal und die Möglichkeiten zur Briefwahl hervor. Wer bis Freitag, 6. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und davon ausgeht, in Nagold wahlberechtigt zu sein, soll sich beim städtischen Wahlamt melden. Dort kann geprüft werden, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt.

Das jeweilige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Änderungen gibt es im Iselshäuser Tal. Dort befindet sich das Wahllokal nun in der Kita Hasenbrunnen statt in der Jugendkunstschule. In Vollmaringen wählen künftig alle Wahlberechtigten in der Gemeindehalle. Der bisherige Wahlort Pfarrscheuer entfällt. Für Vollmaringen-Nord bleibt der Vereinsraum der Halle zuständig.

Die Stimmabgabe ist entweder persönlich am Wahlsonntag im Wahllokal oder per Briefwahl möglich. Die Briefwahl kann bereits im Vorfeld beantragt werden. Dies ist über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über die Internetseite der Stadt Nagold, per E-Mail an das Wahlamt oder persönlich im Rathaus möglich. Bei einer Beantragung per E-Mail müssen Name, Anschrift und Geburtsdatum angegeben werden. Im Wahlamt kann auf Wunsch auch direkt vor Ort gewählt werden.

Briefwahlunterlagen dürfen auch für andere Personen abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Eine bevollmächtigte Person kann Unterlagen für mehrere Wahlberechtigte abholen, sofern für jede Person eine Vollmacht vorliegt.

Die Frist zur Beantragung der Briefwahl endet am Freitag, 6. März 2026, um 15:00 Uhr. Danach ist eine Beantragung nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein, damit die Stimmen gezählt werden. Bei Versand mit der Deutschen Post wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens bis Mittwoch, 4. März, einzuwerfen. Alternativ kann der Wahlbrief direkt im Rathaus abgegeben oder dort eingeworfen werden.

 


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