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Wahlscheine können auch online, per E-Mail oder über QR-Code beantragt werden.
Für die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl am 8. März 2026 können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Neben der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung sind auch elektronische, dokumentierbare Übermittlungsformen zulässig. Grundlage ist § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung.
Die Gemeinde Engelsbrand bietet hierfür eine Online-Beantragung an. Über einen Internetlink steht ein Erfassungsformular zur Verfügung, in dem die notwendigen Antragsdaten eingegeben werden. Alternativ kann der Antrag auch über einen QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit einem mobilen Endgerät aufgerufen werden.
Im Online-Verfahren sind die persönlichen Daten bereits teilweise vorausgefüllt. Der Familienname wird aus Datenschutzgründen nur mit Anfangsbuchstaben angezeigt. Antragstellende ergänzen ihr Geburtsdatum und können bei Bedarf eine von der Wohnanschrift abweichende Versandadresse angeben. Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt. Stimmen die Angaben nicht mit dem Wählerverzeichnis überein, wird automatisch ein Hinweis ausgegeben.
Die Briefwahlunterlagen und der Wahlschein werden anschließend per Post zugestellt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann den Wahlschein auch formlos per E-Mail beantragen. In diesem Fall sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben.
Für Rückfragen zum Antragsverfahren steht die Gemeindeverwaltung Engelsbrand als Ansprechpartner zur Verfügung.
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