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Zur Landtagswahl 2026 gelten neue Regeln: Zwei Stimmen, Wahlalter ab 16 und feste Fristen.
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. In Calw bereiten Stadtverwaltung und Wahlbehörden die Durchführung vor. Dazu zählen die Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die Einrichtung der Wahllokale sowie die Einhaltung aller wahlrechtlichen Fristen.
Bei der Landtagswahl 2026 gelten wesentliche Neuerungen. Erstmals verfügen alle Wählerinnen und Wähler über zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste einer Partei gewählt. Stimmen können gesplittet werden. Das Verfahren entspricht damit in seiner Struktur der Bundestagswahl.
Zudem wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sind wahlberechtigt.
In Calw werden für die Landtagswahl 17 Urnenwahlbezirke und sechs Briefwahlbezirke eingerichtet. Die genauen Standorte werden rechtzeitig bekannt gegeben. Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz in Calw werden am 25. Januar 2026 automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Andere Wahlberechtigte müssen bis spätestens 15. Februar 2026 einen Antrag auf Eintragung bei der Stadtverwaltung stellen. Dies betrifft unter anderem Personen, die vor dem 16. Februar 2026 umziehen, sowie Menschen ohne feste Wohnung, die sich gewöhnlich im Land aufhalten.
Die Wahlbenachrichtigungen werden schrittweise versandt. Spätestens bis zum 15. Februar 2026 müssen alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung erhalten haben. Vom 16. bis 20. Februar 2026 besteht während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen und gegebenenfalls eine Berichtigung zu beantragen.
Briefwahl kann regulär bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich, per E-Mail oder online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich. Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt erst nach Lieferung der Stimmzettel, voraussichtlich zwischen dem 20. und 24. Januar 2026. Wahlberechtigte werden gebeten, die Unterlagen frühzeitig zurückzusenden. Für die Beantragung oder Abholung von Briefwahlunterlagen für andere Personen ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
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