Für die Landtagswahl am 8. März 2026 sucht die Gemeinde Waldbronn weiterhin Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, insbesondere für kurzfristige Einsätze am Wahltag.
Die Gemeinde Waldbronn sucht weiterhin zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl am 8. März 2026. Der Bedarf besteht insbesondere für Personen, die bei kurzfristigen Ausfällen, etwa durch Krankheit, am Wahltag einspringen können.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind notwendig, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherzustellen. Sie unterstützen unter anderem bei der Organisation im Wahllokal, der Ausgabe der Stimmzettel und der Auszählung der Stimmen.
Voraussetzung für den Einsatz ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Zudem müssen die Helferinnen und Helfer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzen. Ein Wohnsitz in Waldbronn seit mindestens drei Monaten ist erforderlich. Personen, die durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können nicht eingesetzt werden.
Die Gemeinde bittet auch Personen, die bereits früher an einem Wahldienst teilgenommen haben, ihre Daten erneut zu übermitteln. Dies dient der Aktualisierung der vorhandenen Angaben. Dafür steht ein Rückmeldebogen zur Verfügung.
Für Rückfragen steht eine Ansprechpartnerin der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail oder telefonisch möglich.
#Waldbronn #Landtagswahl2026 #Wahlhelfer #BadenWürttemberg #Demokratie #Kommunalverwaltung
Kommentar schreiben