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Waldbronn benötigt weiterhin Wahlhelfer für Landtagswahl 2026

Waldbronn benötigt weiterhin Wahlhelfer für Landtagswahl 2026

Für die Landtagswahl am 8. März 2026 sucht die Gemeinde Waldbronn weiterhin Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, insbesondere für kurzfristige Einsätze am Wahltag.


Die Gemeinde Waldbronn sucht weiterhin zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl am 8. März 2026. Der Bedarf besteht insbesondere für Personen, die bei kurzfristigen Ausfällen, etwa durch Krankheit, am Wahltag einspringen können.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind notwendig, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherzustellen. Sie unterstützen unter anderem bei der Organisation im Wahllokal, der Ausgabe der Stimmzettel und der Auszählung der Stimmen.

Voraussetzung für den Einsatz ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Zudem müssen die Helferinnen und Helfer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzen. Ein Wohnsitz in Waldbronn seit mindestens drei Monaten ist erforderlich. Personen, die durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können nicht eingesetzt werden.

Die Gemeinde bittet auch Personen, die bereits früher an einem Wahldienst teilgenommen haben, ihre Daten erneut zu übermitteln. Dies dient der Aktualisierung der vorhandenen Angaben. Dafür steht ein Rückmeldebogen zur Verfügung.

Für Rückfragen steht eine Ansprechpartnerin der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail oder telefonisch möglich.


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FAQ: Wahlhelfer bei der Landtagswahl in Waldbronn

Für welche Wahl werden Wahlhelfer gesucht?
Für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026.

Warum werden insbesondere Ersatz-Wahlhelfer benötigt?
Um kurzfristige Ausfälle am Wahltag, etwa durch Krankheit, ausgleichen zu können.

Welche Voraussetzungen gelten für Wahlhelfer?
Erforderlich sind ein Mindestalter von 16 Jahren, die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Wohnsitz in Waldbronn seit mindestens drei Monaten und kein Ausschluss vom Wahlrecht.

Können frühere Wahlhelfer erneut eingesetzt werden?
Ja. Auch frühere Wahlhelfer sollen ihre Daten erneut übermitteln, damit diese aktuell bleiben.

Wie ist eine Kontaktaufnahme möglich?
Die Gemeinde ist per E-Mail und telefonisch erreichbar. Eine Ansprechpartnerin steht für Fragen zur Verfügung.

 

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PM

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