Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald: Managementplan fertig

Das Vogelschutzgebiet „Nordschwarzwald“ erhält einen neuen Managementplan. Ziel: der Schutz seltener Vogelarten wie Auerhuhn, Sperlingskauz und Wanderfalke. Ab 21. Juli 2025 ist der Plan online einsehbar.

Nordschwarzwald – Der Schutz der heimischen Vogelwelt im Schwarzwald geht in die nächste Phase: Der Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Nordschwarzwald“ ist abgeschlossen und steht ab dem 21. Juli 2025 auf der Website der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zum Download bereit.

Das rund 36.000 Hektar große Gebiet ist Teil des europaweiten Natura-2000-Schutzgebietsnetzes und erstreckt sich über zwei Regierungsbezirke, sechs Stadt- und Landkreise und 33 Gemeinden. Ziel des Netzwerks ist es, das europäische Naturerbe langfristig zu sichern und seltene Tierarten zu schützen.

Das Gebiet umfasst waldreiche Steillagen, Hochmoore, Wiesentäler und Felslandschaften – ideale Bedingungen für eine Vielzahl bedrohter Vogelarten. Besonders bedeutend ist der Nordschwarzwald für das Auerhuhn, den größten flugfähigen Waldvogel Europas. Hier befindet sich die größte Population Zentraleuropas außerhalb des Alpenraums. Auch der Raufußkauz und der Sperlingskauz haben in dieser Region ihr wichtigstes Brutgebiet in Baden-Württemberg.

Neben diesen Arten leben im Vogelschutzgebiet auch Greifvögel wie der Rotmilan und der Wespenbussard, die in den offenen Wiesenlandschaften auf Nahrungssuche gehen. In Felswänden brütet der Wanderfalke, der gelegentlich bei der Jagd beobachtet werden kann.

Der neue Managementplan verfolgt das Ziel, seltene Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen, die für diese Arten überlebenswichtig sind. Er wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe erstellt. Die Maßnahmen wurden mit Fachverwaltungen und betroffenen Gemeinden abgestimmt. Auch Flächenbewirtschafter sollen bei der Umsetzung unterstützt werden – etwa durch Förderprogramme, die den Naturschutz mit der Nutzung der Landschaft verbinden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Plan ab dem 15. September 2025 außerdem in mehreren Dienststellen vor Ort einsehen. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen. Die Einsicht ist möglich in:

  • Stadt Baden-Baden

  • Landratsamt Calw

  • Landratsamt Freudenstadt

  • Landratsamt Ortenaukreis

  • Landratsamt Rastatt

  • Landratsamt Rottweil

  • Regierungspräsidium Karlsruhe

Weitere Informationen sowie Details zu Natura 2000 finden sich auf den Websites der LUBW und des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

 

 

 

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PM

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