Im Landkreis Tübingen wurde ein Fall der ansteckenden Blutarmut der Einhufer bestätigt – Veterinärbehörden reagieren mit Quarantäne und intensiven 

Im Landkreis Tübingen ist ein Fall der Equinen infektiösen Anämie (EIA) – auch „Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ genannt – amtlich bestätigt worden. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat den Virennachweis bestätigt, woraufhin das zuständige Veterinäramt den Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche offiziell festgestellt hat.

Wie der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 19. August mitteilte, stehen die Veterinärbehörden und Untersuchungsämter in engem Austausch und haben alle erforderlichen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet. Das betroffene Pferd befindet sich in einem Betrieb, der nun unter behördlicher Beobachtung steht – einschließlich Quarantäne und veterinärmedizinischer Maßnahmen.

Der Erreger, ein Lentivirus aus der Familie der Retroviren, ist für den Menschen ungefährlich, bleibt jedoch bei infizierten Pferden lebenslang im Organismus. Diese Tiere gelten damit als dauerhafte Virusträger und potentielle Infektionsquelle. Aus diesem Grund müssen nachweislich infizierte Tiere getötet werden.

Die Übertragung erfolgt insbesondere über den Austausch von Blut, etwa durch blutsaugende Insekten (Pferdebremsen, Wadenstecher) oder durch direkten Kontakt zwischen Pferden. Auch tierärztliche Eingriffe können bei Nutzung derselben Instrumente zur Verbreitung beitragen. Die Ansteckung durch Insekten ist räumlich beschränkt und erfolgt im unmittelbaren Umkreis von bis zu 200 Metern.

Derzeit führen die Veterinärbehörden aufwendige epidemiologische Rückermittlungen durch, um alle Betriebe und Pferde zu identifizieren, mit denen das betroffene Tier in Kontakt stand. Nach ersten Erkenntnissen bestehen Verbindungen zu Pferdehaltungen in mehreren Landkreisen – sämtliche Regierungsbezirke in Baden-Württemberg sind betroffen. Grundlage der Recherchen sind schriftliche Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge, wie sie seit April 2021 nach EU-Tiergesundheitsrecht vorgeschrieben sind.

Symptome der EIA

  • Akute Form: Fieber, Apathie, Bewegungsschwäche, Herzrasen, Punktblutungen an Zunge, Schleimhäuten und Lidbindehaut

  • Chronische Form: Wiederkehrende Fieberschübe, Konditionsverlust, Ödeme an Unterbauch und Extremitäten

  • Anämie durch Zerstörung roter Blutkörperchen

Aufruf an Pferdehalter
Bei unklaren Krankheitszeichen wie therapieresistentem Fieber oder Apathie sollten Pferde umgehend dem Tierarzt vorgestellt werden. Beim geringsten Seuchenverdacht muss das zuständige Veterinäramt sofort informiert werden.

 



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