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FAQ – Zusatzbezeichnungen in Baden-Württemberg verstehen
Warum erhalten Gemeinden Zusatzbezeichnungen?
Sie dienen dazu, besondere historische, kulturelle oder geografische Eigenschaften eines Ortes klar hervorzuheben und die lokale Identität zu stärken.
Wer entscheidet, ob eine Gemeinde eine Zusatzbezeichnung bekommt?
Der Gemeinderat muss mit einer qualifizierten ¾-Mehrheit zustimmen. Anschließend entscheidet das Innenministerium über die Genehmigung.
Dürfen die Zusatzbezeichnungen auf Ortsschildern erscheinen?
Ja, Gemeinden können sie offiziell auf Ortstafeln, in Publikationen oder im Stadtmarketing nutzen.
Worauf basieren die neuen Bezeichnungen?
Sie beruhen auf Besonderheiten wie Traditionen (z. B. Bollenhut), geografischen Eigenheiten (Inselgemeinde) oder geschichtlichen Bezügen (Zähringerstadt).
Wie viele Gemeinden in Baden-Württemberg tragen inzwischen eine Zusatzbezeichnung?
Mit den aktuellen Ergänzungen sind es rund 130 Gemeinden und Ortsteile.
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