Mehr Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur erhöhen den Handlungsdruck. Der Bundesrat hat reagiert und den rechtlichen Rahmen für mehr Sicherheit im Luftraum weiterentwickelt – mit klaren Zuständigkeiten und neuen Befugnissen.
In der letzten Plenarsitzung des Jahres 2025 hat der Bundesrat über eine umfangreiche Tagesordnung beraten. Ein zentrales Thema: die Anpassung des Luftsicherheitsrechts an eine veränderte Bedrohungslage. Auslöser sind bundesweit zunehmende Drohnensichtungen, insbesondere über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur.
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl, betonte in Berlin die Bedeutung des Beschlusses: Luftsicherheit schütze nicht nur Flugpassagiere, sondern auch Menschen und Infrastruktur am Boden. Die konstruktive Zusammenarbeit von Bund und Ländern sei dabei Ausdruck gelebter Demokratie – gerade in Zeiten erhöhter sicherheitspolitischer Herausforderungen.
Was ändert sich konkret?
Mit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes werden die rechtlichen Instrumente geschärft:
Erweiterte Befugnisse für die Streitkräfte beim Einsatz gegen unbemannte Luftfahrzeuge in klar definierten Ausnahmefällen.
Neuer Straftatbestand für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen von Drohnen in sicherheitsrelevante Bereiche von Flugplätzen, wenn dadurch der zivile Luftverkehr gefährdet wird.
Klarere Zuständigkeiten und bessere Verzahnung zwischen Bund und Ländern.
Ziel ist es, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu unterbinden – von der Aufklärung bis zur Neutralisierung.
Baden-Württemberg: Frühzeitig vorbereitet
Baden-Württemberg hat früh auf die wachsende Drohnenproblematik reagiert. Bei der Polizeihubschrauberstaffel wurde ein spezialisiertes Kompetenz- und Abwehrzentrum eingerichtet. Zudem investiert das Land weitere rund vier Millionen Euro in Technologien zur Erkennung und Abwehr von Drohnen. Die Polizei Baden-Württemberg arbeitet dabei eng mit anderen Ländern, dem Bund und der Bundeswehr zusammen.
Im Oktober tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter von Bundeswehr, Bundesbehörden und Ländern in Stuttgart zur „Sicherheit im Luftraum“ aus. Der Konsens: Nur gemeinsames, abgestimmtes Handeln kann die neuen Risiken wirksam eindämmen.
Warum das Thema alle betrifft
Drohnen sind technisch leicht verfügbar und vielseitig einsetzbar – von Hobbyflügen bis hin zu gezielten Störungen. Entsprechend hoch ist der Anspruch an Staat und Sicherheitsbehörden, den Luftraum zu schützen, ohne Freiheitsrechte unnötig einzuschränken. Die Gesetzesänderung setzt hier auf Verhältnismäßigkeit, klare Regeln und Kooperation.
Was ist der Anlass für die Gesetzesänderung?
Zunehmende Drohnensichtungen, vor allem über kritischer Infrastruktur und Flugplätzen, erfordern einen zeitgemäßen Rechtsrahmen.
Was bedeutet der neue Straftatbestand konkret?
Wer Drohnen vorsätzlich und unberechtigt in sicherheitsrelevante Bereiche von Flugplätzen steuert und dadurch den zivilen Luftverkehr gefährdet, kann künftig strafrechtlich verfolgt werden.
Wer ist für die Abwehr zuständig?
Primär die Länderpolizeien, unterstützt durch spezialisierte Einheiten. In klar geregelten Ausnahmefällen können auch Streitkräfte eingebunden werden.
Wie profitiert Baden-Württemberg davon?
Durch frühzeitige Investitionen, spezialisierte Zentren und zusätzliche Mittel ist das Land gut vorbereitet und eng vernetzt.
Betrifft das auch Freizeitdrohnen?
Ja, die Regeln gelten für alle unbemannten Luftfahrzeuge. Seriöse Hobbypilotinnen und -piloten profitieren von klaren Vorgaben und höherer Sicherheit.
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