Was ändert sich konkret?
Mit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes werden die rechtlichen Instrumente geschärft:
Erweiterte Befugnisse für die Streitkräfte beim Einsatz gegen unbemannte Luftfahrzeuge in klar definierten Ausnahmefällen.
Neuer Straftatbestand für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen von Drohnen in sicherheitsrelevante Bereiche von Flugplätzen, wenn dadurch der zivile Luftverkehr gefährdet wird.
Klarere Zuständigkeiten und bessere Verzahnung zwischen Bund und Ländern.
Ziel ist es, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu unterbinden – von der Aufklärung bis zur Neutralisierung.
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