Was ist der Anlass für die Gesetzesänderung?
Zunehmende Drohnensichtungen, vor allem über kritischer Infrastruktur und Flugplätzen, erfordern einen zeitgemäßen Rechtsrahmen.
Was bedeutet der neue Straftatbestand konkret?
Wer Drohnen vorsätzlich und unberechtigt in sicherheitsrelevante Bereiche von Flugplätzen steuert und dadurch den zivilen Luftverkehr gefährdet, kann künftig strafrechtlich verfolgt werden.
Wer ist für die Abwehr zuständig?
Primär die Länderpolizeien, unterstützt durch spezialisierte Einheiten. In klar geregelten Ausnahmefällen können auch Streitkräfte eingebunden werden.
Wie profitiert Baden-Württemberg davon?
Durch frühzeitige Investitionen, spezialisierte Zentren und zusätzliche Mittel ist das Land gut vorbereitet und eng vernetzt.
Betrifft das auch Freizeitdrohnen?
Ja, die Regeln gelten für alle unbemannten Luftfahrzeuge. Seriöse Hobbypilotinnen und -piloten profitieren von klaren Vorgaben und höherer Sicherheit.
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