In Haiterbach stoppte die Polizei einen stark alkoholisierten Radfahrer – ein Fall, der erneut auf die Risiken und rechtlichen Folgen von Trunkenheit im Straßenverkehr aufmerksam macht.
Polizei stoppt betrunkenen Radfahrer in Haiterbach – über zwei Promille gemessen
Am späten Mittwochabend ist die Polizei in Haiterbach zu einem gefährlichen Fall im Straßenverkehr ausgerückt. Gegen 22:15 Uhr hatte eine Zeugin einen offensichtlich betrunkenen Fahrradfahrer auf der Landesstraße 354 gemeldet. Der Mann war von Unterschwandorf in Richtung Haiterbach unterwegs – unsicher fahrend und dadurch eine potenzielle Gefahr für sich und andere.
In der Nagolder Straße konnten Einsatzkräfte den 27-jährigen Radfahrer schließlich anhalten und kontrollieren. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht schnell: Der Mann hatte über zwei Promille Alkohol im Blut.
Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet. Den Radfahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Rechtliche Konsequenzen für Radfahrende bei Alkohol
Immer wieder herrscht Unsicherheit darüber, welche Promillegrenzen für Radfahrer gelten. Die Polizei weist daher erneut auf Folgendes hin:
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Ab 1,6 Promille liegt bei Radfahrenden eine Straftat vor (§§ 316, 315c StGB).
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Es drohen Geldstrafen in erheblicher Höhe und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
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Zusätzlich wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verpflichtend.
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Wer die MPU nicht besteht, riskiert sogar den Entzug seiner Fahrerlaubnis – auch wenn er nur mit dem Fahrrad unterwegs war.
Der Fall zeigt deutlich: Auch auf dem Fahrrad gelten strenge Regeln, um alle Verkehrsteilnehmer zu schützen.
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