Karlsruhe

Geflügelpest in Karlsruhe

Geflügelpest in Karlsruhe - FAQ – Geflügelpest in Karlsruhe: Das müssen Sie jetzt wissen

FAQ – Geflügelpest in Karlsruhe: Das müssen Sie jetzt wissen

Warum gibt es eine Aufstallungspflicht?

Weil entlang des Rheins positiv getestete Wildvögel nachgewiesen wurden und das Risiko einer Einschleppung laut FLI derzeit als hoch eingestuft wird.

Welche Gebiete sind betroffen?

Das Aufstallungsgebiet erstreckt sich vom Rhein bis zur B36 und umfasst Geflügelhaltungen im Tiefgestade Neureut.

Wie kann ich die Aufstallung umsetzen?

Durch das Unterbringen des Geflügels in geschlossenen Ställen oder das Abdecken der Ausläufe mit engmaschigen Netzen.

Muss ich meinen Geflügelbestand registrieren?

Ja. Alle Geflügelhaltungen müssen beim zuständigen Veterinäramt gemeldet sein.

Was tun bei einem toten Vogel?

Nicht berühren – stattdessen das Veterinäramt des jeweiligen Stadt- oder Landkreises informieren.

 

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