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Weil entlang des Rheins positiv getestete Wildvögel nachgewiesen wurden und das Risiko einer Einschleppung laut FLI derzeit als hoch eingestuft wird.
Das Aufstallungsgebiet erstreckt sich vom Rhein bis zur B36 und umfasst Geflügelhaltungen im Tiefgestade Neureut.
Durch das Unterbringen des Geflügels in geschlossenen Ställen oder das Abdecken der Ausläufe mit engmaschigen Netzen.
Ja. Alle Geflügelhaltungen müssen beim zuständigen Veterinäramt gemeldet sein.
Nicht berühren – stattdessen das Veterinäramt des jeweiligen Stadt- oder Landkreises informieren.
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