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In der Erlenbachstraße gelten ab Februar 2026 temporäre Verkehrsregelungen durch Abriss- und Glasfaserarbeiten.
In der Erlenbachstraße treten im Februar 2026 zeitlich befristete Verkehrsänderungen in Kraft. Grund sind der Abbruch der Gebäude Erlenbachstraße 1 bis 3 sowie Arbeiten im Rahmen des Glasfaserausbaus.
Vom 2. Februar bis einschließlich 23. Februar 2026 wird die Erlenbachstraße im Bereich des Baufeldes als Einbahnstraße geführt. Der Verkehr in Richtung Zeppelinstraße bleibt in diesem Zeitraum möglich. Für Fahrten in Richtung Bahnhofstraße ist eine Umleitung über die Friedrichstraße und die Bismarckstraße eingerichtet.
Zusätzlich wird die Erlenbachstraße ab Hausnummer 32 vom 2. Februar bis zum 27. Februar 2026 vollständig für den Verkehr gesperrt. Für diese Vollsperrung ist eine gesonderte Umleitungsführung vorgesehen.
Die Maßnahmen dienen der sicheren Durchführung der Bauarbeiten. Verkehrsteilnehmende sowie Anliegerinnen und Anlieger müssen in dem genannten Zeitraum mit Einschränkungen rechnen.
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FAQ: Verkehrsregelungen in der Erlenbachstraße
Wann gilt die Einbahnstraßenregelung?
Die Einbahnstraßenregelung gilt vom 2. Februar bis 23. Februar 2026.
In welche Richtung ist die Erlenbachstraße befahrbar?
Der Verkehr ist in Richtung Zeppelinstraße möglich.
Wie erfolgt die Umleitung Richtung Bahnhofstraße?
Die Umleitung führt über die Friedrichstraße und die Bismarckstraße.
Wann ist die Erlenbachstraße vollständig gesperrt?
Die Vollsperrung ab Hausnummer 32 gilt vom 2. Februar bis 27. Februar 2026.
Warum sind die Maßnahmen erforderlich?
Grund sind Gebäudeabbrüche sowie Arbeiten für den Glasfaserausbau.
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