Wer kann die Baumschnittförderung beantragen?
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg.
Wie hoch ist die Förderung pro Baum?
Der Zuschuss beträgt 18 Euro pro Baum.
Für welche Schnitte gilt die Förderung?
Für den Erziehungsschnitt von Jungbäumen ab dem dritten Standjahr sowie für den Pflegeschnitt älterer Bäume.
Welche Laufzeit hat das Förderprogramm?
Die Programmlaufzeit beträgt drei Jahre, von 2026 bis 2028.
Wo finde ich die Antragsunterlagen?
Im Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg unter www.streuobst-bw.info.
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