Zwischen den Feiertagen ändern sich die Öffnungszeiten der Rathäuser und Ortsverwaltungen. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Behördengänge gut planen.
Die Stadtverwaltung informiert über angepasste Öffnungszeiten der Rathäuser und Ortsverwaltungen während der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Planungssicherheit für ihre Behördengänge zu geben.
Ab Mittwoch, 24. Dezember, bleiben die Rathäuser und Ortsverwaltungen zunächst geschlossen. An den Werktagen Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sind die Rathäuser wieder zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
Zum Jahreswechsel kommt es erneut zu Einschränkungen: Am Mittwoch, 31. Dezember, sowie am Donnerstag und Freitag, 1. und 2. Januar, bleiben die Rathäuser und Ortsverwaltungen geschlossen. Ebenso gilt dies für den Feiertag Heilige Drei Könige am Dienstag, 6. Januar. Dazwischen, am Montag, 5. Januar, sind die Rathäuser regulär geöffnet.
Abweichende Regelungen gelten für einzelne Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltungen Huchenfeld und Würm bleiben zusätzlich am 29. und 30. Dezember geschlossen. Die Ortsverwaltung Huchenfeld ist darüber hinaus auch am 5. Januar 2026 nicht geöffnet.
Die Rathäuser in Büchenbronn, Hohenwart und Eutingen sind – abgesehen von den allgemeinen Feiertagsschließungen – zwischen den Jahren regulär geöffnet.
Die Stadt empfiehlt, dringende Anliegen frühzeitig zu erledigen oder verfügbare Online-Services zu nutzen.
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Ab wann sind die Rathäuser über Weihnachten geschlossen?
Ab Mittwoch, 24. Dezember.
An welchen Tagen ist regulär geöffnet?
Am 29. und 30. Dezember sowie am 5. Januar gelten die normalen Öffnungszeiten (mit Ausnahmen bei einzelnen Ortsverwaltungen).
Welche Tage sind zusätzlich geschlossen?
31. Dezember, 1. und 2. Januar sowie am Feiertag Heilige Drei Könige am 6. Januar.
Gibt es Sonderregelungen für Ortsverwaltungen?
Ja. Huchenfeld und Würm sind am 29. und 30. Dezember geschlossen, Huchenfeld zusätzlich am 5. Januar.
Welche Rathäuser sind zwischen den Jahren regulär geöffnet?
Büchenbronn, Hohenwart und Eutingen (außer an den allgemeinen Schließtagen).
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