Ab wann sind die Rathäuser über Weihnachten geschlossen?
Ab Mittwoch, 24. Dezember.
An welchen Tagen ist regulär geöffnet?
Am 29. und 30. Dezember sowie am 5. Januar gelten die normalen Öffnungszeiten (mit Ausnahmen bei einzelnen Ortsverwaltungen).
Welche Tage sind zusätzlich geschlossen?
31. Dezember, 1. und 2. Januar sowie am Feiertag Heilige Drei Könige am 6. Januar.
Gibt es Sonderregelungen für Ortsverwaltungen?
Ja. Huchenfeld und Würm sind am 29. und 30. Dezember geschlossen, Huchenfeld zusätzlich am 5. Januar.
Welche Rathäuser sind zwischen den Jahren regulär geöffnet?
Büchenbronn, Hohenwart und Eutingen (außer an den allgemeinen Schließtagen).
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