FAQ – Hecken- und Baumschnittregelungen im Kreis Calw
Bis wann dürfen Hecken und Bäume geschnitten werden?
Bis zum 28. Februar – danach greift der gesetzliche Schutzzeitraum.
Warum gibt es diese Regelung?
Zum Schutz von Vögeln, Kleintieren und Pflanzen während der Brut- und Wachstumsphase.
Sind Ausnahmen möglich?
Nein. Seit 2010 werden keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt.
Welche Arbeiten sind erlaubt?
Pflege- und Rückschnittarbeiten im zulässigen Zeitraum, sofern sie nicht Tiere gefährden.
Wo finde ich Tipps zur Heckenpflege?
Im Merkblatt des Landratsamts Calw unter:
https://www.kreis-calw.de/media/custom/2442_12208_1.PDF?1759998798
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Landratsamt Calw – Landwirtschaft & Naturschutz:
📞 07051 160-967 oder 07051 160-129
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