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Gefördert wird der Erziehungs- oder Pflegeschnitt von Streuobstbäumen. Jeder Baum muss innerhalb der Programmlaufzeit einmal fachgerecht geschnitten werden.
Der Zuschuss beträgt einheitlich 18 Euro pro Baum – sowohl für Jungbäume ab dem dritten Standjahr als auch für ältere Bäume.
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg, unabhängig von der Größe der Fläche.
Sammelanträge: bis 15. Januar 2026.
Für Baumschnitte im Winter 2026/27 und 2027/28: Anträge bis 15. Juni 2026.
Die Formulare und alle Informationen stehen auf www.streuobst-bw.info zum Download bereit.
PM Enzkreis
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