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Land fördert Baumschnitt an Streuobstbäumen weiterhin – jetzt beantragen

Land fördert Baumschnitt an Streuobstbäumen weiterhin – jetzt beantragen - Baumschnittförderung 2026–2028: Häufige Fragen zum Förderprogramm

Baumschnittförderung 2026–2028: Häufige Fragen zum Förderprogramm

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erziehungs- oder Pflegeschnitt von Streuobstbäumen. Jeder Baum muss innerhalb der Programmlaufzeit einmal fachgerecht geschnitten werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt einheitlich 18 Euro pro Baum – sowohl für Jungbäume ab dem dritten Standjahr als auch für ältere Bäume.

Wer kann einen Antrag stellen?

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg, unabhängig von der Größe der Fläche.

Bis wann müssen die Anträge eingereicht werden?

Sammelanträge: bis 15. Januar 2026.
Für Baumschnitte im Winter 2026/27 und 2027/28: Anträge bis 15. Juni 2026.

Wo gibt es die Antragsformulare?

Die Formulare und alle Informationen stehen auf www.streuobst-bw.info zum Download bereit.

 

 

 

PM Enzkreis

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