Baden-Württemberg stärkt Verfassungsschutz, Bevölkerungsschutz und Datenschutz mit neuem Gesetzespaket – mehr Sicherheit, bessere Vorsorge und mehr Unterstützung für Ehrenamtliche.

Stuttgart / Baden-Württemberg – Das Kabinett Baden-Württembergs hat am heutigen Tag ein umfassendes Gesetzespaket beschlossen, das Verfassungsschutz, Bevölkerungsschutz und Datenschutz nachhaltig stärkt. Das Maßnahmenbündel umfasst die Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes, Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes sowie ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Mit dem heute beschlossenen Gesetzespaket stärken wir nicht nur den Verfassungsschutz, sondern auch den Bevölkerungsschutz. Mein Dank gilt den vielen Ehrenamtlichen, die sich täglich für die Sicherheit engagieren.“

Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Unsere Demokratie steht vor wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen – von Terrorismus über Extremismus bis hin zu Spionage. Mit diesen Gesetzen machen wir unser Land krisenfest und verbessern die Rahmenbedingungen Schritt für Schritt.“


Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes

Das neue Gesetz gibt dem Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse, um frühzeitig Bedrohungen zu erkennen. Dazu gehören u. a.:

  • Abfrage von Daten aus Funkzellen

  • Zugriff auf Videoaufnahmen öffentlicher Räume (z. B. Tiefgaragen, Tankstellen)

  • Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung des Rechtsstaats

Innenminister Strobl: „Diese Instrumente sind unverzichtbar, um Netzwerke im extremistischen Spektrum aufzudecken und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.“


Änderungen im Landesdatenschutzgesetz

Das neue Datenschutzgesetz erleichtert den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum, um Personen und Objekte besser zu schützen. Die Speicherfrist für Aufnahmen wird auf zwei Monate verlängert.


Neues Landeskatastrophenschutzgesetz

Das neue Gesetz stärkt den Bevölkerungsschutz in drei Kernbereichen:

  1. Stärkung des Ehrenamts

    • Erhöhung der Jahrespauschale für Ehrenamtliche von 130 € auf 180 €

    • Schadensersatz und Unfallversicherungsschutz für Spontanhelfer

    • Familienfreundliche Regelungen, z. B. Kinderbetreuungskosten im Einsatzfall

  2. Bessere Unterstützung der Kommunen

    • Kostenübernahme des Landes für Ehrenamtliche im Katastrophenfall

    • Klare, unbürokratische Regelungen zur Kostenaufteilung

    • Entlastung der Kommunen

  3. Ausbau der Vorsorge

    • Aufbau eines Katastrophenschutzlagers mit wichtiger Ausrüstung

    • Investition von rund 2,2 Millionen Euro für Erstausstattung

Innenminister Strobl: „Ein starker Bevölkerungsschutz ist auch ein guter Zivilschutz. Wir investieren gezielt in Vorsorge und stärken das Ehrenamt.“

 

 

 

PM

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