Das neue Gesetz stärkt den Bevölkerungsschutz in drei Kernbereichen:
Stärkung des Ehrenamts
Erhöhung der Jahrespauschale für Ehrenamtliche von 130 € auf 180 €
Schadensersatz und Unfallversicherungsschutz für Spontanhelfer
Familienfreundliche Regelungen, z. B. Kinderbetreuungskosten im Einsatzfall
Bessere Unterstützung der Kommunen
Kostenübernahme des Landes für Ehrenamtliche im Katastrophenfall
Klare, unbürokratische Regelungen zur Kostenaufteilung
Entlastung der Kommunen
Ausbau der Vorsorge
Aufbau eines Katastrophenschutzlagers mit wichtiger Ausrüstung
Investition von rund 2,2 Millionen Euro für Erstausstattung
Innenminister Strobl: „Ein starker Bevölkerungsschutz ist auch ein guter Zivilschutz. Wir investieren gezielt in Vorsorge und stärken das Ehrenamt.“
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