Neues Landeskatastrophenschutzgesetz
Das neue Gesetz stärkt den Bevölkerungsschutz in drei Kernbereichen:
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Stärkung des Ehrenamts
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Erhöhung der Jahrespauschale für Ehrenamtliche von 130 € auf 180 €
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Schadensersatz und Unfallversicherungsschutz für Spontanhelfer
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Familienfreundliche Regelungen, z. B. Kinderbetreuungskosten im Einsatzfall
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Bessere Unterstützung der Kommunen
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Kostenübernahme des Landes für Ehrenamtliche im Katastrophenfall
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Klare, unbürokratische Regelungen zur Kostenaufteilung
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Entlastung der Kommunen
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Ausbau der Vorsorge
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Aufbau eines Katastrophenschutzlagers mit wichtiger Ausrüstung
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Investition von rund 2,2 Millionen Euro für Erstausstattung
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Innenminister Strobl: „Ein starker Bevölkerungsschutz ist auch ein guter Zivilschutz. Wir investieren gezielt in Vorsorge und stärken das Ehrenamt.“
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