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Wegen weiterer Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bleibt die Aufstallungspflicht im Rheinbereich bis 12. Februar 2026 bestehen.
Die Stadt Karlsruhe verlängert die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel entlang des Rheins bis zum 12. Februar 2026. Hintergrund sind weitere bestätigte Fälle von Geflügelpest bei heimischen Wildvögeln außerhalb des Stadtkreises Karlsruhe.
Die Aufstallungspflicht gilt weiterhin für eine festgelegte Zone zwischen dem Rhein und der Bundesstraße B 36. Ziel der Maßnahme ist es, das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltenes Geflügel zu verringern.
Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, direkten oder indirekten Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln zu verhindern. Dazu zählen unter anderem geschlossene Stallhaltung oder gesicherte Ausläufe. Zusätzlich wird auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Dazu gehören gründliches Händewaschen sowie der Wechsel von Schuhen vor dem Betreten der Ställe.
Eine Übersicht der betroffenen Stadtteile stellt die Stadt Karlsruhe auf ihrer Internetseite im Bereich „Aufstallungsgebiet Vogelgrippe“ zur Verfügung. Dort ist eine Karte des Aufstallungsgebiets abrufbar.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Er ist unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ einsehbar.
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