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FAQ: Aufstallungspflicht für Geflügel in Karlsruhe
Warum wird die Aufstallungspflicht verlängert?
Grund sind weitere bestätigte Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln entlang des Rheins außerhalb des Stadtkreises Karlsruhe.
Bis wann gilt die Aufstallungspflicht?
Die Pflicht gilt bis einschließlich 12. Februar 2026.
Welche Gebiete sind betroffen?
Betroffen ist eine Zone zwischen dem Rhein und der Bundesstraße B 36 im Stadtkreis Karlsruhe.
Was müssen Geflügelhalter beachten?
Sie müssen den Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln verhindern und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.
Wo sind weitere Informationen verfügbar?
Eine Karte der betroffenen Stadtteile und der vollständige Text der Allgemeinverfügung sind auf der Website der Stadt Karlsruhe zu finden.
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