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Karlsruhe verlängert Geflügel-Aufstallung entlang des Rheins

Karlsruhe verlängert Geflügel-Aufstallung entlang des Rheins

Wegen weiterer Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bleibt die Aufstallungspflicht im Rheinbereich bis 12. Februar 2026 bestehen.


Die Stadt Karlsruhe verlängert die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel entlang des Rheins bis zum 12. Februar 2026. Hintergrund sind weitere bestätigte Fälle von Geflügelpest bei heimischen Wildvögeln außerhalb des Stadtkreises Karlsruhe.

Die Aufstallungspflicht gilt weiterhin für eine festgelegte Zone zwischen dem Rhein und der Bundesstraße B 36. Ziel der Maßnahme ist es, das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltenes Geflügel zu verringern.

Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, direkten oder indirekten Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln zu verhindern. Dazu zählen unter anderem geschlossene Stallhaltung oder gesicherte Ausläufe. Zusätzlich wird auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Dazu gehören gründliches Händewaschen sowie der Wechsel von Schuhen vor dem Betreten der Ställe.

Eine Übersicht der betroffenen Stadtteile stellt die Stadt Karlsruhe auf ihrer Internetseite im Bereich „Aufstallungsgebiet Vogelgrippe“ zur Verfügung. Dort ist eine Karte des Aufstallungsgebiets abrufbar.

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Er ist unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 


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FAQ: Aufstallungspflicht für Geflügel in Karlsruhe

Warum wird die Aufstallungspflicht verlängert?
Grund sind weitere bestätigte Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln entlang des Rheins außerhalb des Stadtkreises Karlsruhe.

Bis wann gilt die Aufstallungspflicht?
Die Pflicht gilt bis einschließlich 12. Februar 2026.

Welche Gebiete sind betroffen?
Betroffen ist eine Zone zwischen dem Rhein und der Bundesstraße B 36 im Stadtkreis Karlsruhe.

Was müssen Geflügelhalter beachten?
Sie müssen den Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln verhindern und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.

Wo sind weitere Informationen verfügbar?
Eine Karte der betroffenen Stadtteile und der vollständige Text der Allgemeinverfügung sind auf der Website der Stadt Karlsruhe zu finden.

 

 

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