Experimentierklausel: KI als Zukunftsinstrument der Polizei
Mit der sogenannten Experimentierklausel erhält die Polizei Baden-Württemberg die rechtliche Grundlage, eigene IT-Produkte und KI-Systeme zu entwickeln, zu testen und zu validieren. Ziel ist es, den Polizeialltag mit modernen und sicheren Technologien zu unterstützen.
KI-Modelle benötigen reale Daten, um sinnvoll trainiert werden zu können – daher dürfen künftig auch polizeispezifische, personenbezogene Daten unter klar definierten rechtlichen Vorgaben genutzt werden.
So soll die Polizei künftig in der Lage sein, selbstständig Softwarelösungen zu entwickeln, die zum Beispiel bei der Erkennung von Bedrohungslagen oder bei der Analyse von großen Datenmengen unterstützen.
„Wir schaffen die Grundlage, dass unsere Polizei auch technologisch an der Spitze bleibt“, so Strobl weiter.
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