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Die Gemeinde Tiefenbronn informiert über Wege und Fristen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Für die Bundestagswahl am Sonntag, 8. März 2026, können Wahlberechtigte in Tiefenbronn Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde beantragen. Die Beantragung ist online, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich im Bürgermeisteramt möglich.
Für den Online-Antrag werden die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Diese Angaben sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 15. Februar 2026 zugestellt wird. Schriftliche Anträge müssen den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift enthalten.
Telefonische Anträge sind aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Alternativ kann der Antrag persönlich im Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Zimmer 1, gestellt werden. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags zusätzlich von 15 bis 18 Uhr.
Die Kontaktadresse für schriftliche Anträge lautet: Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Wahlamt, Gemmingenstraße 1, 75233 Tiefenbronn. Anträge können per E-Mail an
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