Stuttgart, 8. April 2025 – Um die Sicherheit in Bussen und Bahnen zu erhöhen, hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein landesweites Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl betonte in der Ministerratssitzung die Dringlichkeit der Maßnahme angesichts steigender Messerangriffe im ÖPNV.
„Die Kriminalstatistik des vergangenen Jahres zeigt sehr deutlich: Baden-Württemberg ist und bleibt eines der sichersten Länder“, so Strobl. „Das hohe Sicherheitsniveau können wir aber nur halten, wenn wir aktuelle Kriminalitätsentwicklungen ausbremsen. Gerade im ÖPNV, wo viele Menschen auf engem Raum unterwegs sind, müssen wir Gefahren durch Waffen und Messer wirksam verringern.“
Die neue Verordnung verbietet das Mitführen von Waffen und Messern in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln auf Landesgebiet. Ausnahmen gelten für Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer Tätigkeit. Ebenso ausgenommen sind Personen, die Messer im Zusammenhang mit Brauchtumspflege, Jagd, Fischerei oder Sport nutzen.
Im Jahr 2024 wurden im öffentlichen Personenverkehr 222 Fälle von Messerangriffen registriert – eine Steigerung um 16,8 Prozent seit 2022. Die meisten Vorfälle betrafen Bedrohungssituationen, daneben wurden auch gefährliche Körperverletzungen verzeichnet.
Im Zuge der neuen Regelung sieht die Landesregierung außerdem eine Anpassung bestehender Waffen- und Messerverbotszonen vor. Zukünftig können Stadt- und Landkreise an bestimmten Orten allgemeingültige Messerverbotszonen einrichten – unabhängig von der Art oder Klingenlänge der Messer.
Das Innenministerium hat im nächsten Schritt ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Kommunale Landesverbände und weitere Beteiligte können sich nun zu den Entwürfen äußern.
Quelle: Baden-Württemberg
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