Sternenfels

Hinweis: Inhalte dieser Website wurden ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder redaktionell bearbeitet. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Wir sind kein Veranstalter; verantwortlich sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter bzw. Veranstalter.

Sternenfels: Widerspruch gegen Datenübermittlung vor Wahlen möglich

Sternenfels: Widerspruch gegen Datenübermittlung vor Wahlen möglich - FAQ: Datenübermittlung bei Wahlen in Sternenfels

FAQ: Datenübermittlung bei Wahlen in Sternenfels

Welche Daten dürfen vor Wahlen übermittelt werden?
Familienname, Vorname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift sowie gegebenenfalls der Todesfall.

Welche Daten dürfen nicht übermittelt werden?
Geburtsdaten der Wahlberechtigten.

Zu welchem Zweck dürfen die Daten genutzt werden?
Ausschließlich für Werbung im Zusammenhang mit einer Wahl oder Abstimmung.

Wie lange dürfen Parteien die Daten speichern?
Die Daten müssen spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung gelöscht oder vernichtet werden.

Wie kann der Datenübermittlung widersprochen werden?
Durch einen Widerspruch bei der Gemeinde Sternenfels. Der Widerspruch gilt bis zu einem Widerruf.

 

 

Pin It

Kommentar schreiben

Senden