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In Engelsbrand wird im März 2026 ein neues Gemeindeoberhaupt gewählt. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist neu zu besetzen – Bewerbungen sind ab sofort möglich.
Die Gemeinde Engelsbrand bereitet sich auf einen wichtigen politischen Meilenstein vor: Zum Ablauf der Amtszeit des bisherigen Bürgermeisters wird die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) zum 16. Mai 2026 neu besetzt. Die Wahl findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, ist diese für den 22. März 2026 angesetzt.
Mit rund 4.500 Einwohnerinnen und Einwohnern zählt Engelsbrand zu den kleineren, aber lebendigen Gemeinden des Enzkreises. Die Amtszeit des künftigen Bürgermeisters beträgt acht Jahre, die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Unionsbürgerinnen und -bürger, die vor Zulassung der Bewerbungen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bewerbende müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen.
Nicht wählbar sind Personen, die nach § 46 Abs. 2 oder § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ausgeschlossen sind.
Bewerbungen können ab sofort bis spätestens Montag, 9. Februar 2026, 18:00 Uhr eingereicht werden – schriftlich und verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ beim:
Bürgermeisteramt Engelsbrand
Eichbergstraße 1
75331 Engelsbrand
Folgende Unterlagen müssen eingereicht oder spätestens bis Fristende nachgereicht werden:
10 Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Personen (amtliche Formblätter erhältlich im Bürgermeisteramt)
Wählbarkeitsbescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde
Eidesstattliche Versicherung, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit vorliegt
Für Unionsbürger: zusätzliche eidesstattliche Versicherung über die Staatsangehörigkeit und bestehende Wählbarkeit im Herkunftsstaat sowie ggf. weitere Nachweise
Die Bewerbung gilt automatisch auch für eine mögliche Stichwahl – ein Rückzug nach der ersten Wahl ist nicht möglich.
Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden rechtzeitig zu drei öffentlichen Vorstellungsversammlungen eingeladen. Diese bieten der Bevölkerung die Gelegenheit, die Kandidierenden und ihre Ziele für die Gemeinde kennenzulernen.
Mit der Neuwahl stellt Engelsbrand die Weichen für die kommenden acht Jahre kommunaler Entwicklung.
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Die Hauptwahl ist am 8. März 2026, eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026.
Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger, die vor Bewerbungszulassung in Deutschland wohnen und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind.
Unter anderem 10 Unterstützungsunterschriften, eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung. Für Unionsbürger gelten zusätzliche Nachweispflichten.
Spätester Abgabetermin ist 9. Februar 2026, 18:00 Uhr.
Die Amtszeit eines Bürgermeisters in Baden-Württemberg beträgt acht Jahre.
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