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Die Hauptwahl ist am 8. März 2026, eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026.
Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger, die vor Bewerbungszulassung in Deutschland wohnen und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind.
Unter anderem 10 Unterstützungsunterschriften, eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung. Für Unionsbürger gelten zusätzliche Nachweispflichten.
Spätester Abgabetermin ist 9. Februar 2026, 18:00 Uhr.
Die Amtszeit eines Bürgermeisters in Baden-Württemberg beträgt acht Jahre.
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