Karlsruhe

Abkochgebot: Verdacht auf E.-coli im Trinkwasser in Stutensee

Abkochgebot: Verdacht auf E.-coli im Trinkwasser in Stutensee

In Stutensee und Bruchsal-Büchenau gilt derzeit ein Abkochgebot für Leitungswasser. Grund ist der Verdacht auf E.-coli-Bakterien. Die Stadt und das Gesundheitsamt informieren laufend über neue Ergebnisse.

Abkochgebot in Stutensee und Bruchsal-Büchenau: Verdacht auf E.-coli-Bakterien

Stutensee/Bruchsal-Büchenau. Die Stadt Stutensee ruft alle Haushalte in Stutensee sowie im Bruchsaler Stadtteil Büchenau dazu auf, Leitungswasser vor dem Trinken abzukochen. Anlass ist ein Verdacht auf E.-coli-Bakterien, der bei einer routinemäßigen Trinkwasserprobe festgestellt wurde. Das Gesundheitsamt des Landkreises Karlsruhe wurde umgehend informiert und hat ein vorläufiges Abkochgebot angeordnet.

Eine Entwarnung kann voraussichtlich erst nach dem Wochenende erfolgen, sobald weitere Laboranalysen bestätigen, dass keine Kontamination vorliegt. Bis dahin gilt in den betroffenen Gebieten: Vorsicht und konsequentes Abkochen des Wassers.

Was bedeutet das Abkochgebot?

E.-coli-Bakterien können zu Magen-Darm-Erkrankungen führen, weshalb jegliches Wasser für den menschlichen Gebrauch zunächst sprudelnd aufgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden muss. Betroffen sind:

  • Trinken

  • Zubereitung von Speisen

  • Zähneputzen

  • Reinigung offener Wunden

Für Toilettenspülungen oder andere nicht konsumbezogene Anwendungen kann das Leitungswasser weiterhin uneingeschränkt verwendet werden.

Chlorung als Vorsichtsmaßnahme

Zusätzlich wird das Versorgungsnetz vorsorglich gechlort, um die mögliche Belastung effektiv zu bekämpfen. Diese Chlorung kann in allen Stutenseer Stadtteilen sowie in Büchenau wahrnehmbar sein. Betreiberinnen und Betreiber von Aquarien sollten dies unbedingt beachten, da Chlor empfindliche Tierarten gefährden kann.

Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger zudem um Mithilfe: Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sollten direkt informiert werden, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Aktuelle Entwicklungen und Hinweise veröffentlicht die Stadt Stutensee fortlaufend unter: stutensee.de

 

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FAQ - Häufige Fragen zum Abkochgebot in Stutensee und Büchenau

Warum wurde das Abkochgebot ausgesprochen?
Bei einer routinemäßigen Wasserprobe wurde ein Verdacht auf E.-coli-Bakterien festgestellt.

Wie lange gilt das Abkochgebot?
Mindestens bis nach dem Wochenende, bis weitere Laboruntersuchungen den Verdacht widerlegen.

Wie muss das Wasser abgekocht werden?
Einmal sprudelnd aufkochen, dann mindestens 10 Minuten abkühlen lassen.

Wofür muss abgekochtes Wasser verwendet werden?
Zum Trinken, Kochen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden.

Ist das Leitungswasser weiterhin für den Haushalt nutzbar?
Ja, für Toilettenspülung und andere nicht-konsumbezogene Zwecke bestehen keine Einschränkungen.

Was bedeutet die Chlorung des Wassers?
Es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme zur Desinfektion. Aquarienbesitzer sollten besonders aufmerksam sein.

Wo finde ich aktuelle Informationen?
Auf der offiziellen Website der Stadt Stutensee: stutensee.de 

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