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FAQ - Häufige Fragen zum Abkochgebot in Stutensee und Büchenau
Warum wurde das Abkochgebot ausgesprochen?
Bei einer routinemäßigen Wasserprobe wurde ein Verdacht auf E.-coli-Bakterien festgestellt.
Wie lange gilt das Abkochgebot?
Mindestens bis nach dem Wochenende, bis weitere Laboruntersuchungen den Verdacht widerlegen.
Wie muss das Wasser abgekocht werden?
Einmal sprudelnd aufkochen, dann mindestens 10 Minuten abkühlen lassen.
Wofür muss abgekochtes Wasser verwendet werden?
Zum Trinken, Kochen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden.
Ist das Leitungswasser weiterhin für den Haushalt nutzbar?
Ja, für Toilettenspülung und andere nicht-konsumbezogene Zwecke bestehen keine Einschränkungen.
Was bedeutet die Chlorung des Wassers?
Es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme zur Desinfektion. Aquarienbesitzer sollten besonders aufmerksam sein.
Wo finde ich aktuelle Informationen?
Auf der offiziellen Website der Stadt Stutensee: stutensee.de
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